Statuten des Vereins «Kollektiv Pumptrack Jegenstorf»

(Fassung gemäss Gründungsversammlung)

Name und Sitz

Unter dem Namen «Kollektiv Pumptrack Jegenstorf» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Jegenstorf. Er ist politisch und konfessionell neutral.

Ziel und Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung des Pumptrack-Breitensports in Jegenstorf und Umgebung. Er setzt sich für den Bau, Unterhalt und die gemeinschaftliche Nutzung eines öffentlich zugänglichen Pumptracks ein. Der Verein ist gemeinnützig und verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke.

Mittel

Mitgliederbeiträge, Gönnerbeiträge, Erträge aus Veranstaltungen, Subventionen, Erträge aus Leistungsvereinbarungen, Spenden und Zuwendungen aller Art. Beiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Aktivmitglieder zahlen mehr als Passivmitglieder; Ehrenmitglieder und amtierende Vorstandsmitglieder sind befreit.

Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Aktivmitglieder (mit Stimmrecht) nutzen die Angebote des Vereins. Passivmitglieder (mit Stimmrecht) unterstützen ideell/finanziell. Ehrenmitglied (ohne Stimmrecht) wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung ernannt. Über Aufnahmen entscheidet der Vorstand endgültig.

Erlöschen, Austritt, Ausschluss

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod (bzw. Auflösung der juristischen Person). Austritt per Jahresende; schriftlich mind. 4 Wochen vorher. Ausschluss bei Statuten-/Zielverstössen oder Zahlungsverzug (nach Mahnung) möglich.

Organe

Mitgliederversammlung, Vorstand, Revisionsstelle (falls nötig) sowie weitere.

Mitgliederversammlung

Findet jährlich (Q1) statt, alternativ online. Einladung 10 Tage im Voraus per E‑Mail mit Traktanden. Anträge bis 5 Tage vorher. Vorstand oder 1/5 der Mitglieder kann eine ausserordentliche Versammlung verlangen (innert 4 Wochen).

Unentziehbare Aufgaben: Genehmigungen (Protokoll, Jahresbericht, Rechnung), Entlastung, Wahlen, Festlegung Beiträge, Budget-/Programm-Kenntnisnahme, Anträge, Statutenänderungen, Ausschlussrekurse, Auflösung/Vermögensverwendung. Beschlüsse mit einfachem Mehr; Stichentscheid Präsidium; Statutenänderungen 2/3‑Mehrheit.

Vorstand

Führt die Geschäfte, vertritt den Verein, erlässt Reglemente, setzt Arbeitsgruppen ein und kann Personen beauftragen. Verfügt über alle nicht übertragenen Kompetenzen. Konstituiert sich ausser Präsidium selbst. Amtszeit max. 5 Jahre. Ehrenamtlich, Spesenvergütung; Entschädigung für besondere Leistungen möglich.

Zeichnungsberechtigung

Regelt der Vorstand; i. d. R. kollektiv zu zweien.

Haftung

Es haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen; keine persönliche Haftung der Mitglieder oder des Vorstands.

Datenschutz

Bearbeitung nur der zur Zweckerfüllung notwendigen Personendaten, angemessene Datensicherheit, Einhaltung Schweizer Datenschutzrecht und Datenschutzerklärung der Website. Keine Weitergabe der Mitgliederdaten an andere Mitglieder, ausser gesetzlich vorgesehen.

Auflösung

Auflösung durch Beschluss (einfaches Mehr von 50% der anwesenden Mitglieder). Vermögen fällt an eine steuerbefreite Organisation mit ähnlichem Zweck; keine Verteilung an Mitglieder.

Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung angenommen und treten per Beschlussdatum in Kraft.

Stand: 2025